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Wege ins Studium

17.06.2024

Die LMU bietet umfangreiche Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz. Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge läuft noch bis zum 15. Juli.

Egal ob die Tinte auf dem Abiturzeugnis gerade noch trocknet oder der Schulabschluss schon eine Weile her ist: Ein neues Studium zu beginnen ist immer ein großes Abenteuer, das mit vielen Entscheidungen einhergeht. Welche Stadt? Welche Uni? Welcher Studiengang? Und natürlich: Wie komme ich überhaupt an einen Studienplatz? Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach. Denn zwischen örtlich zulassungsbeschränkten, bundesweit zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen verliert man leicht den Überblick. Um den Studienbeginn zu erleichtern bietet die LMU umfangreiche Informationen rund um den Bewerbungsprozess und die zugehörigen Fristen.

Studierende an der LMU im Hauptgebäude
© Jan Greune

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Eine Zulassungsbeschränkung bei Studiengängen bedeutet, dass eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Diese Plätze werden in der Regel aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen an den Hochschulen oder aufgrund von erhöhter Nachfrage in bestimmten Fachbereichen festgelegt.

Besonders beliebte Studiengänge, wie die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, sind in ganz Deutschland zulassungsbeschränkt und werden über ein zentrales Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzugang vergeben. Die Frist für Abiturienten, die ihren Abschluss nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erhalten haben, läuft aktuell noch bis zum 15. Juli. Eine Bewerbung erfolgt über das Portal hochschulstart.de.

Weitere Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an der LMU

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Neben der bundesweiten Zulassungsbeschränkung kann es sein, dass manche Studiengänge ortsabhängig stärker nachgefragt sind, als Plätze vorhanden sind. So kann es vorkommen, dass ein Studiengang an einer Universität zulassungsfrei ist, während er an der anderen Universität zulassungsbeschränkt ist.

An der LMU sind das beispielsweise Bachelor- und Staatsexamens-Studiengänge wie Jura, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre oder Informatik. Ob ein Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt ist, lässt sich über den LMU-Studiengangsfinder herausfinden. Die Frist für diese Studiengänge im ersten und in höheren Fachsemestern ist der 15. Juli. Aufgepasst: Auch ein Nebenfach in einem Zwei-Fach-Bachelor kann zulassungsbeschränkt sein und eine Bewerbung erfordern, selbst wenn das Hauptfach zulassungsfrei ist.

Weitere Informationen zur Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der LMU

Weitere Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen

Internationale Bewerberinnen und Bewerber

Auch die verbindliche Bewerbungsfrist für internationale Studierende (für alle Fächer bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger und für nicht-zulassungsbeschränkte Studienfächer bei ausländischen EU-Bürger*innen) für das Wintersemester 2023/24 ist der 15. Juli.

Informationen zur Bewerbung vom Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU

Zulassungsfreie Studiengänge

Für Fächer, die nicht zulassungsbeschränkt sind, entfällt das zentrale Zulassungsverfahren der LMU für deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer. Es kann jedoch sein, dass Fakultäten eigene Verfahren wie Eignungstests, Voranmeldungs- oder Studienorientierungsverfahren durchführen. Die Fristen hierfür werden von den Fakultäten selbst festgelegt und können sich unterscheiden. Informationen gibt es auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge im LMU-Studiengangsfinder.

Weitere Informationen zu zulassungsfreien Studiengängen an der LMU

Bewerbung abgegeben?

Mit der Bewerbung ist der erste Schritt zum Studium geschafft. Jetzt heißt es erst einmal abwarten, bis der Zulassungsbescheid ankommt. Mit dem steht dann der Einschreibung nichts mehr im Wege.

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